Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Von Gerd Lache | 26.04.2021
Dass die Wirtschaft mit dem Lieferkettengesetz vor großen Herausforderungen steht, macht nicht nur BDI-Präsident Siegfried Russwurm deutlich. Christoph Münzer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes wvib Schwarzwald AG mit rund 1000 meist exportorientierten Mitgliedsunternehmen, unter anderem aus der Region Nordschwarzwald, meint: Die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten auch im Ausland sei ein wichtiges Anliegen. Jedoch sei der industrielle Mittelstand überfordert, weltweit nach dem Rechten zu schauen, wenn schon die nationalen Regierungen, die ILO und die Bundesregierung es nicht ausreichend vermögen. „Recht durchzusetzen bleibt Aufgabe des Staates.“
Insbesondere Handels- und Industrieunternehmen müssen laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald „wiederkehrend Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten, dokumentieren und berichten“.
Außerdem drohten bei Verstößen gestaffelte Bußgelder bis zu 800.000 Euro. Ab einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann das Bußgeld bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen. Desweiteren solle der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Klageverfahren durch NGOs (nichtstaatliche Organisationen) ermöglicht werden.
Was soll das Lieferkettengesetzt bewirken?
Dazu erklärt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, dass die Unternehmen hierzulande an dem verdienten, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet werde. „Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette“, so Heil. Es reiche künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen. Unternehmen sollen demnach dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte komme. „Das wollen wir jetzt erstmals auch gesetzlich durchsetzen.“
Die Verantwortung für das Handeln der Geschäftspartner – und teilweise deren Vorlieferanten – werde somit laut IHK auf die deutschen Unternehmen ausgeweitet. Demnach sollen zunächst von Januar 2023 Unternehmen ab 3.000 –ein Jahr später aber ab 1.000 – Beschäftigte betroffen sein. Zwar handele es sich um ein wesentliches entwicklungspolitisches Ziel des Koalitionsvertrags, doch zugleich befürchte die Wirtschaft ausufernde Bürokratie, Wettbewerbsnachteile und die spätere Ausweitung auf kleinere Unternehmen.
Tatsächlich strebe die Europäische Kommission zugleich eine EU-weite Regelung an, die nach dem Willen des Europäischen Parlaments auch kleinere Unternehmen erfassen und direkte Schadenersatzklagen ermöglichen soll.
Online-Abgeordnetengespräch
Vor diesem Hintergrund lädt die IHK unter Mitwirkung und Vermittlung des CDU-Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum zum Austausch mit Hermann Gröhe ein, der als stellvertretender Fraktionsvorsitzender unter anderem das Thema der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung vertritt und Befürworter eines deutschen Lieferkettengesetzes ist. Er wird zunächst in das Thema einführen und den Teilnehmern für den anschließenden Dialog zur Verfügung stehen.
Termin: Donnerstag, 29. April 2021, 15 bis 17 Uhr.
Teilnahme über die Videoplattform Zoom
https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/aktuelles/lieferkettengesetz-anmeldung-5092846#page
Kontakt:
Oliver Essig, Justitiar, Mitglied der Geschäftsleitung, Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Telefon : 7231 2010
E-Mail : zvm@pforzheim.ihk.de
Siehe auch:
Von Gerd Lache | 26.04.2021
Viele deutsche Unternehmen wird die Umsetzung aufgrund ihrer globalen Lieferketten und des internationalen Wettbewerbs vor große Herausforderungen stellen.
Dass die Wirtschaft mit dem Lieferkettengesetz vor großen Herausforderungen steht, macht nicht nur BDI-Präsident Siegfried Russwurm deutlich. Christoph Münzer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes wvib Schwarzwald AG mit rund 1000 meist exportorientierten Mitgliedsunternehmen, unter anderem aus der Region Nordschwarzwald, meint: Die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten auch im Ausland sei ein wichtiges Anliegen. Jedoch sei der industrielle Mittelstand überfordert, weltweit nach dem Rechten zu schauen, wenn schon die nationalen Regierungen, die ILO und die Bundesregierung es nicht ausreichend vermögen. „Recht durchzusetzen bleibt Aufgabe des Staates.“
Insbesondere Handels- und Industrieunternehmen müssen laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald „wiederkehrend Risikoanalysen durchführen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten, dokumentieren und berichten“.
Außerdem drohten bei Verstößen gestaffelte Bußgelder bis zu 800.000 Euro. Ab einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann das Bußgeld bis zu zwei Prozent des Umsatzes betragen. Desweiteren solle der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge und Klageverfahren durch NGOs (nichtstaatliche Organisationen) ermöglicht werden.
Was soll das Lieferkettengesetzt bewirken?
Dazu erklärt Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, dass die Unternehmen hierzulande an dem verdienten, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet werde. „Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette“, so Heil. Es reiche künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen. Unternehmen sollen demnach dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte komme. „Das wollen wir jetzt erstmals auch gesetzlich durchsetzen.“
Die Verantwortung für das Handeln der Geschäftspartner – und teilweise deren Vorlieferanten – werde somit laut IHK auf die deutschen Unternehmen ausgeweitet. Demnach sollen zunächst von Januar 2023 Unternehmen ab 3.000 –ein Jahr später aber ab 1.000 – Beschäftigte betroffen sein. Zwar handele es sich um ein wesentliches entwicklungspolitisches Ziel des Koalitionsvertrags, doch zugleich befürchte die Wirtschaft ausufernde Bürokratie, Wettbewerbsnachteile und die spätere Ausweitung auf kleinere Unternehmen.
Tatsächlich strebe die Europäische Kommission zugleich eine EU-weite Regelung an, die nach dem Willen des Europäischen Parlaments auch kleinere Unternehmen erfassen und direkte Schadenersatzklagen ermöglichen soll.
Online-Abgeordnetengespräch
Vor diesem Hintergrund lädt die IHK unter Mitwirkung und Vermittlung des CDU-Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum zum Austausch mit Hermann Gröhe ein, der als stellvertretender Fraktionsvorsitzender unter anderem das Thema der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung vertritt und Befürworter eines deutschen Lieferkettengesetzes ist. Er wird zunächst in das Thema einführen und den Teilnehmern für den anschließenden Dialog zur Verfügung stehen.
Termin: Donnerstag, 29. April 2021, 15 bis 17 Uhr.
Teilnahme über die Videoplattform Zoom
https://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/aktuelles/lieferkettengesetz-anmeldung-5092846#page
Kontakt:
Oliver Essig, Justitiar, Mitglied der Geschäftsleitung, Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Telefon : 7231 2010
E-Mail : zvm@pforzheim.ihk.de
Siehe auch:
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