24.07.2025
Wer heute in Baden-Württemberg eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, braucht Geduld – und ein gutes Verständnis für Formulare. Das könnte sich bald ändern: Die Landesregierung bringt eine umfassende Reform des Gaststättenrechts auf den Weg. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer zu entlasten, die Verfahren zu verschlanken und neue Impulse für das Gastgewerbe zu setzen. Am 22. Juli 2025 hat der Ministerrat den entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Statt einer aufwendigen Erlaubnispflicht soll künftig ein einfaches Anzeigeverfahren genügen.
„Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes schaffen wir ein schlankes und effektives Regelwerk“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Nicole Hoffmeister-Kraut.
Auch sogenannte Gestattungen, etwa für temporäre Ausschankflächen bei Veranstaltungen, sollen künftig durch eine einfache Anzeige ersetzt werden.
Staatminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss unterstrich: „Die Novellierung des Landesgaststättengesetzes zeigt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Ziel führen und das Format der Entlastungsallianz erfolgreich ist. Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit und freue mich für die Gastronomiebetriebe, die wir mit dem neuen Landesgaststättengesetz direkt und spürbar entlasten. Zugleich können wir damit hoffentlich auch Menschen für diese Branche motivieren.“
Der Schritt sei Teil der sogenannten Entlastungsallianz, mit der das Land unnötige Bürokratie abbauen und Wirtschaft wie Verwaltung spürbar entlasten will. Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 9,75 Mio. Euro pro Jahr im Gastgewerbe des Landes.
Der Gesetzesentwurf fußt auf Eckpunkten, die gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, dem Bäckerinnungsverband sowie den kommunalen Landesverbänden erarbeitet wurden
„Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, die Betriebsübergaben und Gründungen in der baden-württembergischen Gastronomie künftig erleichtern werden“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt.
Mehr Eigenverantwortung bedeutet aber auch neue Anforderungen: Wer künftig eine Gaststätte eröffnet und keinen entsprechenden Berufsabschluss mitbringt, muss verpflichtend an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Diese Schulung – organisiert von den Industrie- und Handelskammern – vermittelt lebensmittelrechtliche Grundlagen und weitere für die Branche relevante Inhalte.
Die Details zur Unterrichtung werden parallel zum parlamentarischen Verfahren in einer Verwaltungsvorschrift konkretisiert. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Herbst 2025 vorgesehen. Eine Evaluierung gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen.
pm/tm
24.07.2025
Wer heute in Baden-Württemberg eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, braucht Geduld – und ein gutes Verständnis für Formulare. Das könnte sich bald ändern: Die Landesregierung bringt eine umfassende Reform des Gaststättenrechts auf den Weg. Ziel ist es, Gründerinnen und Gründer zu entlasten, die Verfahren zu verschlanken und neue Impulse für das Gastgewerbe zu setzen. Am 22. Juli 2025 hat der Ministerrat den entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Statt einer aufwendigen Erlaubnispflicht soll künftig ein einfaches Anzeigeverfahren genügen.
„Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes schaffen wir ein schlankes und effektives Regelwerk“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Nicole Hoffmeister-Kraut.
Auch sogenannte Gestattungen, etwa für temporäre Ausschankflächen bei Veranstaltungen, sollen künftig durch eine einfache Anzeige ersetzt werden.
Staatminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss unterstrich: „Die Novellierung des Landesgaststättengesetzes zeigt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Ziel führen und das Format der Entlastungsallianz erfolgreich ist. Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit und freue mich für die Gastronomiebetriebe, die wir mit dem neuen Landesgaststättengesetz direkt und spürbar entlasten. Zugleich können wir damit hoffentlich auch Menschen für diese Branche motivieren.“
Der Schritt sei Teil der sogenannten Entlastungsallianz, mit der das Land unnötige Bürokratie abbauen und Wirtschaft wie Verwaltung spürbar entlasten will. Nach Schätzungen des Wirtschaftsministeriums und des Statistischen Landesamtes führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 9,75 Mio. Euro pro Jahr im Gastgewerbe des Landes.
Der Gesetzesentwurf fußt auf Eckpunkten, die gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA, dem Bäckerinnungsverband sowie den kommunalen Landesverbänden erarbeitet wurden
„Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, die Betriebsübergaben und Gründungen in der baden-württembergischen Gastronomie künftig erleichtern werden“, betont DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt.
Mehr Eigenverantwortung bedeutet aber auch neue Anforderungen: Wer künftig eine Gaststätte eröffnet und keinen entsprechenden Berufsabschluss mitbringt, muss verpflichtend an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen. Diese Schulung – organisiert von den Industrie- und Handelskammern – vermittelt lebensmittelrechtliche Grundlagen und weitere für die Branche relevante Inhalte.
Die Details zur Unterrichtung werden parallel zum parlamentarischen Verfahren in einer Verwaltungsvorschrift konkretisiert. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Herbst 2025 vorgesehen. Eine Evaluierung gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen.
pm/tm
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