Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
5. April 2023/pm/tok
In der ersten Auswahlrunde des Landesförderprogramms konnte acht neuen Unternehmen eine Förderung zugesagt werden. Bislang wurden über das Programm mehr als 200 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt.
Existenzgründungen sind Ausdruck einer innovativen und dynamischen Wirtschaftsentwicklung. Das müssen und wollen wir unterstützen, um Baden-Württemberg auch weiterhin zukunftsfähig aufzustellen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
13 Bewerbungen lagen dem zentralen Entscheidungsgremium für das Programm Start-up BW Pre-Seed in der ersten Auswahlrunde 2023 vor, acht der eingereichten Unternehmenskonzepte erhielten schließlich eine Förderzusage.
Wir fördern Start-ups, die spannende Produkte entwickeln und die eine gute Chance haben, sich damit am Markt zu etablieren. Sie alle machen ein unternehmerisches Angebot, das Baden-Württemberg weiterbringen kann.
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank
Folgende Unternehmen konnten mit ihrer herausragenden Geschäftsidee überzeugen und erhielten eine Zusage. Sie haben nun die Möglichkeit, den formalen Antrag zu stellen:
Aampere GmbH, Bad Liebenzell – Entwicklung und Betrieb einer Plattform für den Handel mit Elektrofahrzeugen
Assemblio GmbH, Weinstadt – Automatisierung von Unternehmensprozessen mit Techniken der Künstlichen Intelligenz
LEON Mobility GmbH, Leonberg – Ladedienstleistungen für Mikromobilität
myScribe GmbH, Mannheim – Digitalisierung im Gesundheitswesen
NatIgGs GmbH, Ulm – Forschung und Entwicklung von therapeutischen Antikörpern
ONINO UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe – Nutzbarmachung ungenutzter Potenziale von Blockchain-Technologie
Ventus Technologies GmbH, Nehren – Dienstleister, hochaufgelöste Windvorhersagen auf Straßen
WeSort.AI GmbH, Schefflenz – Analyse und Sortierung von Abfallobjekten durch Künstliche Intelligenz
Alle Gründerinnen und Gründer reichten ihr jeweiliges Konzept schriftlich ein und stellten es persönlich dem Entscheidungsgremium vor. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Die Gesamtfinanzierung beträgt in der Regel 200.000 Euro, davon kommen bis zu 80 % vom Land und 20 % von einem Co-Investor.
Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 Gründungsvorhaben. Bislang konnten über das Programm mehr als 200 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt werden. Auch in den Jahren 2023/2024 stehen hierfür jeweils 7 Millionen Euro zur Verfügung. Die L‑Bank koordiniert das Programm zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und ist nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung der Fördermittel und Prüfung der Verwendung zuständig.
Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L‑Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen.
5. April 2023/pm/tok
In der ersten Auswahlrunde des Landesförderprogramms konnte acht neuen Unternehmen eine Förderung zugesagt werden. Bislang wurden über das Programm mehr als 200 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt.
Existenzgründungen sind Ausdruck einer innovativen und dynamischen Wirtschaftsentwicklung. Das müssen und wollen wir unterstützen, um Baden-Württemberg auch weiterhin zukunftsfähig aufzustellen
Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
13 Bewerbungen lagen dem zentralen Entscheidungsgremium für das Programm Start-up BW Pre-Seed in der ersten Auswahlrunde 2023 vor, acht der eingereichten Unternehmenskonzepte erhielten schließlich eine Förderzusage.
Wir fördern Start-ups, die spannende Produkte entwickeln und die eine gute Chance haben, sich damit am Markt zu etablieren. Sie alle machen ein unternehmerisches Angebot, das Baden-Württemberg weiterbringen kann.
Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L‑Bank
Folgende Unternehmen konnten mit ihrer herausragenden Geschäftsidee überzeugen und erhielten eine Zusage. Sie haben nun die Möglichkeit, den formalen Antrag zu stellen:
Aampere GmbH, Bad Liebenzell – Entwicklung und Betrieb einer Plattform für den Handel mit Elektrofahrzeugen
Assemblio GmbH, Weinstadt – Automatisierung von Unternehmensprozessen mit Techniken der Künstlichen Intelligenz
LEON Mobility GmbH, Leonberg – Ladedienstleistungen für Mikromobilität
myScribe GmbH, Mannheim – Digitalisierung im Gesundheitswesen
NatIgGs GmbH, Ulm – Forschung und Entwicklung von therapeutischen Antikörpern
ONINO UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe – Nutzbarmachung ungenutzter Potenziale von Blockchain-Technologie
Ventus Technologies GmbH, Nehren – Dienstleister, hochaufgelöste Windvorhersagen auf Straßen
WeSort.AI GmbH, Schefflenz – Analyse und Sortierung von Abfallobjekten durch Künstliche Intelligenz
Alle Gründerinnen und Gründer reichten ihr jeweiliges Konzept schriftlich ein und stellten es persönlich dem Entscheidungsgremium vor. Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Baden-Württemberg-Bezug für den gesamten Förderzeitraum und die Betreuung durch einen Betreuungspartner. Die Gesamtfinanzierung beträgt in der Regel 200.000 Euro, davon kommen bis zu 80 % vom Land und 20 % von einem Co-Investor.
Mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed fördert das Land Baden-Württemberg seit 2018 Gründungsvorhaben. Bislang konnten über das Programm mehr als 200 junge innovative Unternehmen in allen Landesteilen unterstützt werden. Auch in den Jahren 2023/2024 stehen hierfür jeweils 7 Millionen Euro zur Verfügung. Die L‑Bank koordiniert das Programm zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und ist nach erfolgreicher Bewilligung der Anträge für die Auszahlung der Fördermittel und Prüfung der Verwendung zuständig.
Über die Förderfähigkeit eines Start-ups entscheidet ein zentrales Entscheidungsgremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der L‑Bank, des Betreuungspartners und der Landesgesellschaften beziehungsweise landesnahen Beteiligungen.
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