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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Meistergründungsprämie: Finanzierungsspritze vom Staat

In Baden-Württemberg können Jung-Meisterinnen und -Meister die neue Meistergründungsprämie in Form eines Tilgungszuschusses beantragen. Sie sollen damit bei der Gründung eines Handwerksbetriebs, bei der Unternehmensnachfolge oder einer Beteiligung unterstützt werden.
Staat hilft beim Traum vom eigenen Unternehmen. Foto: Ingo Bartussek

Starthilfe für das eigene Unternehmen

"Potentielle Existenzgründer sollten sich über die Beantragung der Prämie, die als Finanzierungsbaustein für die Selbständigkeit ein wichtiges Standbein sein kann, ernsthafte Gedanken machen."
Joachim Wohlfeil, Präsident Handwerkskammer Karlsruhe

Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können seit dem 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen. Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil berichtet von 2.281 Eintragungsbewegungen in der Handwerksrolle der Kammer Karlsruhe im letzten Jahr, darunter viele Existenzgründungen.

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister*innen beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung eine Bestätigung über eine erfolgte Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jung-Meisterinnen und -Meister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.

Zum Start des Programms sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir möchten ein starkes Zeichen setzen und die Meisterausbildung noch attraktiver machen. Unsere Meisterinnen und Meister im Land sollen bei ihren Gründungsvorhaben bestmöglich und frühzeitig unterstützt werden.“

Die Meisterinnen und Meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Somit können auch junge Meisterinnen und Meister aus anderen Bundesländern von der Förderung profitieren, sofern sie sich in Baden-Württemberg selbständig machen. Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister*innen verdoppelt sich die Förderung.

Für die Förderung der Meistergründungsprämie stehen insgesamt bis zu eine Million Euro jährlich bereit.

Nach Schätzungen des Institus für Mittelstandforschung Bonn stünden bis zum Jahr 2022 rund 21.000 Betriebe im Land zur Übergabe an. „Baden-Württemberg ist traditionell mittelständisch geprägt. Von der Fortführung dieser Betriebe hängen viele Arbeitsplätze ab. Deshalb wollen wir Meisterinnen und Meister nicht nur bei einer Gründung, sondern auch bei einer Unternehmensnachfolge den Rücken stärken. Mit der Ausgestaltung der Meistergründungsprämie sichern wir so auch das Fortbestehen dieser Betriebe – und damit Arbeitsplätze“, so die Ministerin.

pm/tm

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