Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
23.05.2024
Der Arbeitsrechtliche Jahresrückblick der IHK Nordschwarzwald und der Rechtsanwaltskanzlei Schindhelm Pfisterer fand im Pforzheimer CongressCentrum statt. Die gebotenen Vorträge nahmen insbesondere auf die Herausforderungen der regionalen Wirtschaft in konjunkturell schwierigen Zeiten Bezug.
Rechtsanwältin Beate Lohrmann-Stallecker, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Schindhelm Pfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft, leitete die Veranstaltung ein und führte die Teilnehmer durch die Kernthemen. Die Vorträge der Veranstaltung behandelten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Flaute – arbeitsrechtliche Themen wie „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“, „Was ist Wahrheit?“, „Rechtliche Tücken der Probezeit“ sowie Aktuelles aus dem Arbeitsrecht.
Die Vollversammlung der IHK Nordschwarzwald hat vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage die Wiederaufnahme der erleichterten Kurzarbeitsregeln mit einer Bezugsdauer von vierundzwanzig Monaten und der Übernahme der Sozialbeiträge gefordert. Diese Maßnahme soll Unternehmen unterstützen, die bereits seit längerem mit Kurzarbeit konfrontiert sind und ihre Beschäftigten halten wollen.
Ass. jur. Oliver Essig, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald
Die Referenten, darunter Fachanwälte für Arbeitsrecht von Schindhelm Pfisterer sowie leitende Richter von Arbeitsgerichten boten danach praxisnahe Einblicke und standen den Teilnehmenden für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Antje Reinicke informierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und erläuterte aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Nicole Schäfer, Direktorin des Arbeitsgerichts Karlsruhe, befasste sich in Ihrem kurzweiligen Vortrag mit der Frage „Was ist Wahrheit?“ In Arbeitsgerichtsprozessen sei es oft eine Herausforderung, die tatsächlichen Ereignisse zu ermitteln, da Menschen dazu neigen, Fakten zu verdrängen oder zu vermischen, was oft ungewollt zu fehlerhaften Aussagen führen könne, so Schäfer. Rechtsanwältin Sandra Steur gab Hinweise zu den rechtlichen Aspekten der Probezeit im Arbeitsverhältnis und klärte über deren Bedeutung auf. Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, präsentierte danach einen praxisrelevanten Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen der vergangenen Jahre sowie über bevorstehende Gesetzesänderungen.
Zum Abschluss bedankte sich Essig bei allen Referenten, Teilnehmern und Partnern für ihren Beitrag zum Erfolg der nunmehr Tradition gewordenen gemeinsamen Veranstaltung. Informationen zu weiteren Veranstaltungen und Angeboten der IHK Nordschwarzwald sind auf der Website der IHK Nordschwarzwald verfügbar:
www.ihk.de/nordschwarzwald/recht
pm / mm
23.05.2024
Der Arbeitsrechtliche Jahresrückblick der IHK Nordschwarzwald und der Rechtsanwaltskanzlei Schindhelm Pfisterer fand im Pforzheimer CongressCentrum statt. Die gebotenen Vorträge nahmen insbesondere auf die Herausforderungen der regionalen Wirtschaft in konjunkturell schwierigen Zeiten Bezug.
Rechtsanwältin Beate Lohrmann-Stallecker, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Schindhelm Pfisterer Rechtsanwaltsgesellschaft, leitete die Veranstaltung ein und führte die Teilnehmer durch die Kernthemen. Die Vorträge der Veranstaltung behandelten – auch vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Flaute – arbeitsrechtliche Themen wie „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“, „Was ist Wahrheit?“, „Rechtliche Tücken der Probezeit“ sowie Aktuelles aus dem Arbeitsrecht.
Die Vollversammlung der IHK Nordschwarzwald hat vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage die Wiederaufnahme der erleichterten Kurzarbeitsregeln mit einer Bezugsdauer von vierundzwanzig Monaten und der Übernahme der Sozialbeiträge gefordert. Diese Maßnahme soll Unternehmen unterstützen, die bereits seit längerem mit Kurzarbeit konfrontiert sind und ihre Beschäftigten halten wollen.
Ass. jur. Oliver Essig, Mitglied der Geschäftsführung der IHK Nordschwarzwald
Die Referenten, darunter Fachanwälte für Arbeitsrecht von Schindhelm Pfisterer sowie leitende Richter von Arbeitsgerichten boten danach praxisnahe Einblicke und standen den Teilnehmenden für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Antje Reinicke informierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und erläuterte aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Nicole Schäfer, Direktorin des Arbeitsgerichts Karlsruhe, befasste sich in Ihrem kurzweiligen Vortrag mit der Frage „Was ist Wahrheit?“ In Arbeitsgerichtsprozessen sei es oft eine Herausforderung, die tatsächlichen Ereignisse zu ermitteln, da Menschen dazu neigen, Fakten zu verdrängen oder zu vermischen, was oft ungewollt zu fehlerhaften Aussagen führen könne, so Schäfer. Rechtsanwältin Sandra Steur gab Hinweise zu den rechtlichen Aspekten der Probezeit im Arbeitsverhältnis und klärte über deren Bedeutung auf. Christoph Tillmanns, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, präsentierte danach einen praxisrelevanten Überblick über wichtige arbeitsrechtliche Entscheidungen der vergangenen Jahre sowie über bevorstehende Gesetzesänderungen.
Zum Abschluss bedankte sich Essig bei allen Referenten, Teilnehmern und Partnern für ihren Beitrag zum Erfolg der nunmehr Tradition gewordenen gemeinsamen Veranstaltung. Informationen zu weiteren Veranstaltungen und Angeboten der IHK Nordschwarzwald sind auf der Website der IHK Nordschwarzwald verfügbar:
www.ihk.de/nordschwarzwald/recht
pm / mm
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