Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Startups können häufig nicht mit den hohen Fixgehältern etablierter Konzerne oder Mittelständler mithalten. Eine attraktive Alternative, um diese Unterschiede auszugleichen sind Mitarbeiterbeteiligungen. Bislang setzt allerdings nicht einmal jedes zweite Startup (44 Prozent) auf diese Möglichkeit – auch weil die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bislang eher unattraktiv sind.
„Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen. Allerdings greift die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Startups vorbei“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden.“
46 Prozent könnten sich allerdings eine Mitarbeiterbeteiligungen in Zukunft vorstellen, das ist das Ergebnis einer Umfrage unter mehr als 200 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Nur 8 Prozent schlössen diese Option für sich aus. Der Umfrage zufolge wünschen sich 50 % der Startups, dass in der kommenden Legislaturperiode vor allem bei den virtuellen Beteiligungen Verbesserungen vorgenommen werden.
Virtuelle Beteiligungen sind laut Bitkom bei deutschen Startups am beliebtesten, 36 Prozent setzen sie bereits ein. Es handelt sich dabei um „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Sieben Prozent der Startups setzen auf Anteilsoptionen, nur drei Prozent auf echte Anteile. Und nur in 17 Prozent der Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Startup beteiligt.
pm /tm
Startups können häufig nicht mit den hohen Fixgehältern etablierter Konzerne oder Mittelständler mithalten. Eine attraktive Alternative, um diese Unterschiede auszugleichen sind Mitarbeiterbeteiligungen. Bislang setzt allerdings nicht einmal jedes zweite Startup (44 Prozent) auf diese Möglichkeit – auch weil die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bislang eher unattraktiv sind.
„Mit der Novelle des Fondsstandortgesetzes hat die Bundesregierung zum Ende der Legislaturperiode versucht, beim Thema Mitarbeiterbeteiligung den internationalen Rückstand wettzumachen. Allerdings greift die Neuregelung viel zu kurz und geht an der Realität der meisten Startups vorbei“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Das fängt mit ungeklärten Bewertungsproblemen der Beteiligungen an und endet damit, dass die besonders häufig genutzten virtuellen Beteiligungen vom Gesetzgeber ignoriert wurden.“
46 Prozent könnten sich allerdings eine Mitarbeiterbeteiligungen in Zukunft vorstellen, das ist das Ergebnis einer Umfrage unter mehr als 200 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Nur 8 Prozent schlössen diese Option für sich aus. Der Umfrage zufolge wünschen sich 50 % der Startups, dass in der kommenden Legislaturperiode vor allem bei den virtuellen Beteiligungen Verbesserungen vorgenommen werden.
Virtuelle Beteiligungen sind laut Bitkom bei deutschen Startups am beliebtesten, 36 Prozent setzen sie bereits ein. Es handelt sich dabei um „fiktive“ schuldrechtliche Stellungen, bei denen die Auszahlung an den Eintritt von bestimmten Bedingungen wie zum Beispiel den Börsengang geknüpft ist. Sieben Prozent der Startups setzen auf Anteilsoptionen, nur drei Prozent auf echte Anteile. Und nur in 17 Prozent der Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung setzen, sind wirklich alle Beschäftigten am Startup beteiligt.
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