Effizienzgesetz soll Bürokratie in Baden-Württemberg spürbar abbauen

Stuttgart. Die baden-württembergische Wirtschaft begrüßt den von der Landesregierung verabschiedeten Entwurf des Effizienzgesetzes. Aus Sicht der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) könnte das Gesetz einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Bürokratie einleiten und Unternehmen spürbar entlasten
Illustration: Weniger Berichtspflichten, mehr Freiraum für Unternehmen: Die baden-württembergische Wirtschaft sieht im Effizienzgesetz einen wichtigen Impuls für den Bürokratieabbau. Bild: ©KI-gestützter Inhalt

28.07.2026

„Der Gesetzentwurf bedeutet einen echten strukturellen Schub beim Abbau unnötiger Bürokratie auf Landesebene“, sagte UBW-Präsident Thomas Bürkle am Dienstag (28.07.2026) in Stuttgart. „Gleichzeitig ist es ein wichtiges politisches Signal, dass das Kabinett den Gesetzentwurf sofort zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen hat. Angesichts massiver Herausforderungen benötigen unsere Unternehmen schnelle Entlastung.“

Positiv bewertet Bürkle insbesondere den grundlegenden Ansatz des Effizienzgesetzes. Danach treten Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten des Landes grundsätzlich zum 31. Dezember 2027 außer Kraft, sofern ihre Fortgeltung nicht aus gewichtigen öffentlichen Gründen erforderlich ist und vom Landtag beschlossen wird. „Dieser Mechanismus kann einen echten Kulturwandel einleiten. Das Fortbestehen von Bürokratie muss künftig begründet werden – nicht ihr Abbau. Entscheidend wird sein, dass die vorgesehenen Ausnahmen eng begrenzt bleiben“, erklärte er.

Aus Sicht der Wirtschaft reicht ein Bürokratieabbau auf Landesebene jedoch nicht aus. Ein Großteil der regulatorischen Belastungen entstehe auf Bundes- und EU-Ebene. Deshalb fordert die UBW die Landesregierung auf, sich auch dort konsequent für weniger Regulierung einzusetzen.

„Der größere Teil der Bürokratielasten entsteht auf Bundes- und Europaebene. Deshalb muss sich die Landesregierung dort mit derselben Konsequenz für den Abbau überflüssiger Regulierung einsetzen. Deutschland und Europa brauchen insgesamt einen wettbewerbsfähigeren Ordnungsrahmen“, unterstrich Bürkle.

Darüber hinaus drängt die baden-württembergische Wirtschaft auf eine zügige Umsetzung des im grün-schwarzen Koalitionsvertrag vereinbarten Anti-Gold-Plating-Gesetzes. Dieses soll verhindern, dass europäische oder bundesrechtliche Vorgaben im Land über das erforderliche Maß hinaus verschärft werden.

„Nur so lässt sich wirksam verhindern, dass europäische oder bundesrechtliche Vorgaben in Baden-Württemberg unnötig verschärft oder übererfüllt werden“, machte der UBW-Präsident deutlich.

pm/tm

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