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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) übt Kritik an der geänderten Corona-Verordnung

Kritik an der neuesten Änderung der Corona-Verordnung des Landes übt der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg. „Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben. Dem wird die Landesregierung mit ihrer erneuten Regeländerung nicht gerecht“, erklärt der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt.
Viele Gastronomen haben Existenzängste. © DEHOGA

Politik muss auch in Krisenzeiten berechenbar bleiben. Dem wird die Landesregierung mit ihrer erneuten Regeländerung nicht gerecht.

Fritz Engelhardt, DEHOGA-Landesvorsitzende
Fritz Engelhardt, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Baden-Württemberg. © DEHOGA

Seit Mittwoch, den 12. Januar 2022 gilt auch in den Innenräumen der Gastronomie eine FFP2 Maskenpflicht. Des Weiteren gilt weiterhin die Sperrstunde von 22.30 Uhr bis 06.00 Uhr in der Früh. Die verschärften Regeln schüren in der Gastroszene Ängste. Nach dpa Informationen bangen viele Gastronomen im Südwesten um ihre Existenz. Der Dehoga Verband bezeichnete die aktuelle wirtschaftliche Situation der Branche als besorgniserregend.

Konkret kritisiert der Verband, dass die Corona-Alarmstufe II und die damit verbundenen erheblichen Einschränkungen das Gastgewerbes (2G-Plus-Regel) trotz deutlich gesunkener Intensivbetten-Auslastung und der Unterschreitung des bislang geltenden Schwellenwerts in Kraft bleiben, ohne dass dargelegt wird, welche Maßstäbe künftig für Corona-Maßnahmen im Land, also auch für mögliche Lockerungen, gelten sollen.

„Die Landesregierung setzt das Warnstufen-System, das sie vor wenigen Wochen selbst eingeführt hat, jetzt kurzerhand außer Kraft, um an harten Maßnahmen festhalten zu können. Auf viele Betroffene muss das wie Willkür wirken. Jede Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht“, kritisiert Engelhardt, der für die von den Corona-Auflagen schwer belasteten Betriebe und Beschäftigten der Branche glaubwürdige Perspektiven einfordert.

Die Sorge der Landesregierung vor einer großen Omikron-Welle könne man zwar nachvollziehen, betont der DEHOGA-Landesvorsitzende. Das Festhalten an Alarmstufe-II-Maßnahmen und die damit verbundenen Einschränkungen müssen aber an objektiv nachvollziehbare, gut begründete Kriterien geknüpft sein. Sonst gefährdet man die Akzeptanz der Maßnahmen insgesamt“. Es reiche nicht aus, die Gastronomie pauschal als „Problembereich“ zu deklarieren.

Der Verband schließt nicht aus, dass Betriebsinhaber im Land mit juristischen Mitteln gegen die Aufrechterhaltung der Alarmstufe II-Einschränkungen vorgehen werden.

pm/tm

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