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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Datenschutzwettbewerb 2022: Landkreis Calw und Stadt Knittlingen überzeugen

Sechs Kommunale Stellen erhalten Auszeichnung für vorbildliche Ideen, Datenschutz lokal umzusetzen. Zu den Preisträgern zählt auch das Landratsamt Calw.
Dr. Philip-René Retzbach, Datenschutzbeauftragter Landratsamt Calw (links) erhält Auszeichnung vom Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Bildquelle: LfDI BW.

15.12.2022

"Datenschutz unterscheidet den Rechtsstaat vom Willkürstaat. Datenschutz ist daher unverzichtbar, zugleich möglichst einfach und verständlich zu gestalten. Dieser Wettbewerb und die eingereichten Bewerbungen tragen dazu hervorragend bei.“
Norbert Brugger, Städtetag BW und Jurymitglied

Der Schutz der persönlichen Daten muss nicht bürokratisch-kompliziert sein.

Seitenlange und oftmals unverständliche Datenschutzerklärungen sind im Alltag allgegenwärtig. Insbesondere bei Behörden ist es jedoch problematisch, wenn Pflichtinformationen von der breiten Bevölkerung nicht verstanden werden können.

Auf der lokalen Ebene leisten die kommunalen Beschäftigten einen Dienst für die Menschen vor Ort. Dabei werden auch viele persönliche Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem kommunalen Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden.

Um hier Kommunale Stellen zu unterstützen und die Arbeit vor Ort zu würdigen hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink im Juni erstmals einen Kommunalen Datenschutzwettbewerb ausgerufen und Kommunale Stellen eingeladen, kreative und innovative Vorschläge einzureichen, die das Thema Datenschutz bei kommunalen Stellen erleichtern, erklären und umsetzen. Insgesamt haben elf Kommunale Stellen am Wettbewerb teilgenommen.

Welche Rechte den Bürgerinnen und Bürgern zustehen und wo diese geltend zu machen sind, lässt sich den Datenschutzerklärungen häufig nur schwer entnehmen. Deshalb werden die Erklärungen oft als lästig empfunden. Hinzu kommt, dass sich verschiedene gesetzliche Ansprüche stark ähneln können, sodass eine Abgrenzung schwer sein kann: Möchte man eine Datenauskunft nach der Datenschutzgrundverordnung, Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder Zugang zu Behördeninformationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz? Wichtig zu wissen ist in jedem Fall, wo diese Ansprüche geltend zu machen sind und wer für Beschwerden zuständig ist.

Die Antwort auf diese Fragen ist in der Praxis nicht immer leicht zu finden. Auch werden die Betroffenen häufig lediglich an eine allgemeine E-Mail-Adresse oder Postanschrift verwiesen. Hierdurch entstehen auf beiden Seiten ein hoher Abstimmungsbedarf und Zeitverlust.

„Das muss doch auch anders gehen“, dachte sich der behördliche Datenschutzbeauftragte des Landratsamts Calw, Dr. Philip-René Retzbach.

Anstelle seitenlanger Texte könnte nach Retzbachs Idee ein mit Grafiken arbeitender Assistent verwendet werden: „In diesem können Bürgerinnen und Bürger über eine grafische Oberfläche zunächst aus den verschiedenen gesetzlichen Ansprüchen auswählen, zum Beispiel das Recht auf Datenlöschung. Dann werden sie schrittweise über den softwarebasierten Assistenten – vergleichbar zu einem Webshop – durch die Antragsstellung begleitet, bevor der Antrag digital und unmittelbar an den richtigen Ansprechpartner verschickt wird“, erläutert Retzbach.

Mit dem Tool könnte nahezu spielerisch über die bestehenden Rechte informiert und über die Datenverarbeitungen an der Behörde aufgeklärt werden. Auch ließe sich dieses System neben den Datenschutzansprüchen um weitere Anliegen, beispielsweise Akteneinsichtsrechte oder Presseauskünfte, erweitern.

Dieser Ansatz hat auf Landesebene Anklang gefunden. Eine Fachjury rund um den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat die Idee im Rahmen des erstmalig ausgerufenen kommunalen Datenschutzwettbewerbs am 07.12.2022 ausgezeichnet.

Auch die Stadt Knittlingen konnte mit ihrem Vorschlag bei der Jury punkten.

Die Idee: Lärmpegelmessung zur Überwachung von Ruhestörung als Alternative zu einer ursprünglich angedachten Videoüberwachung. Statt Videobildern soll durch die Messung des Lärmpegels – Tonaufzeichnungen sind wie Videobilder nicht nötig – erfasst werden, wann es besonders laut ist. Das Projekt soll im Jahr 2023 umgesetzt werden. Dafür wird ein entsprechendes Netz mit Akustik-Sensoren aufgebaut.

Ergebnis: Weniger Daten müssen erfasst werden, um die Ziele der Verwaltung zu erreichen.

Die weiteren Preisträgern sind: Die Große Kreisstadt Laupheim, das Landratsamt Konstanz, das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, die Stadt Knittlingen, die Große Kreisstadt Böblingen.

Die innovativen Ideen der Kommunen können auch anderen Behörden als Impuls dienen, diese Ideen aufzunehmen und für die eigene Arbeit fruchtbar zu machen. Das hilft auch allen Beschäftigten und BürgerInnen, die notwendigen Datenschutzregeln besser zu verstehen.

pm/tm

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