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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Baden-Badener Oberbürgermeisterin überreicht Patenschaftsurkunde des Bundespräsidenten

Der kleine Simon Schulteis hat das, was nicht jeder hat: einen ganz besonderen Patenonkel namens Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident hat als solcher nämlich die Ehrenpatenschaft für den mittlerweile Einjährigen übernommen.
OB Margret Mergen (links) und Ortsvorsteher Hans-Dieter Boos (rechts) beim Besuch der Familie Schulteis mit „Patenkind“ Simon (ganz vorne links). Foto: Sibylle Hurst / Stadt Baden-Baden

Geboren im September 2020 in Baden-Baden, ist Simon das siebte Kind von Irina und David Schulteis, die seit 2009 in Baden-Baden, genauer im Stadtteil Haueneberstein, leben. Oberbürgermeisterin Margret Mergen freute sich deshalb „ganz besonders, dass ich Ihnen heute im Auftrag unseres Bundespräsidenten die Patenschaftsurkunde zusammen mit einem Foto von Frank-Walter Steinmeier überreichen darf“. Begleitet wurde die OB beim Besuchstermin von Hauenebersteins Ortsvorsteher Hans-Dieter Boos, der ebenfalls seine Freude „über die kinderreiche, sympathische Familie in unserem Stadtteil“ ausdrückte und sich wünschte, „dass Sie sich weiterhin hier sehr wohlfühlen.“ Die Überreichung der Patenschaftsurkunde ist mit einem Patengeschenk in Höhe von 500 Euro verbunden. Außerdem überbrachte OB Mergen nicht nur die Glückwünsche aus Berlin, sondern auch die der Stadt Baden-Baden. Zudem hatte sie für die Familie Aufmerksamkeiten und Präsente seitens der Stadt mit dabei – und, da die Übergabe auf den 6. Dezember fiel – natürlich auch Schoko-Nikoläuse für alle sieben Kinder.

„Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten für das siebte oder auch ein später geborenes Kind kommen relativ selten vor“. Das machte OB Mergen im Gespräch mit der Familie nochmals deutlich und betonte auch die Bedeutung einer solchen Ehrung. Im Stadtkreis Baden-Baden wurde eine Ehrenpatenschaft letztmals im Sommer 2020 überbracht. Zuvor gab es solche Ehrungen in 2006, 2001 und in 2000. Davor wiederum, so auch die Auskunft des Standesamts, fand eine Ehrung dieser Art etwa 20 Jahre nicht mehr statt.

Anlass für die Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundepräsidenten ist die Antragstellung der Eltern, die möglich ist für das siebte Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft hat dabei in erster Linie einen symbolischen Charakter. Der Bundespräsident bringt mit dieser Patenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt aber auch die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Dabei soll die Ehrenpatenschaft mit dazu beitragen, dass Sozialprestige einer Familie zu stärken. Die Ehrenpatenschaft wird nur einmal pro Familie verliehen. Sie ist auch nur möglich, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und einschließlich des Patenkindes mindestens sieben Kinder in der Familie leben, die von denselben Eltern abstammen.

pm

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