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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Video-Zusammenschnitt des Abgeordneten-Gesprächs der IHK Nordschwarzwald zum Lieferkettengesetz – Wirtschaft wehrt sich gegen Bürokratiemonster

Bürokratie-Monster oder sinnvolle Maßnahme für Menschenrechte? Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nordschwarzwald klärt Politiker über die Befürchtungen der Wirtschaft mit dem Einführen des Lieferkettengesetzes auf. Zusammenfassung als Video.
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VIDEO ©IHK Nordschwarzwald / Screen-Recording + Schnitt: Gerd Lache


Pressemitteilung der IHK Nordschwarzwald

„Menschenrechte sind unabdingbar und können nicht verhandelt werden. Die Wirtschaft ist sich ihrer Mitverantwortung bewusst, kann das Ziel aber nicht allein erreichen.“ So lässt sich die Mehrheitsmeinung der Unternehmensvertreter zusammenfassen, die sich im Abgeordnetengespräch zum Thema Sorgfaltspflichtengesetz – aufgrund der Hauptbedeutung auch „Lieferkettengesetz“ genannt – zu Wort meldeten. Dieses wurde gerade zur weiteren Beratung in den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales verwiesen.

In einer Videokonferenz hatte die IHK Nordschwarzwald unter Beteiligung und auf Vermittlung des Pforzheimer Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum (CDU) zum Austausch geladen. Mitgebracht hatte er Hermann Gröhe, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion und langjährigen Befürworter eines solchen Lieferkettengesetzes.

„Sich hier mit diesem Thema zu stellen ist anerkennenswert“, hatte IHK-Hauptgeschäftsführer Martin Keppler bereits in seiner Begrüßung betont, denn die Begeisterung für eine solche Regelung hält sich bei Unternehmen und IHK in argen Grenzen.

Dabei stimmen die Kritikpunkte der Unternehmen und ihrer Kammer überein: Man sieht die Wirtschaft unter Generalverdacht gestellt und mit erheblicher Bürokratie für Prüfungen, Dokumentation und Berichtspflichten belastet. Schlimmes wird auch wegen der erheblichen Sanktionen – gestaffelten Bußgeldern bis zu 800.000,- Euro bzw. darüberhinausgehend bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes – erwartet, weil die Unternehmen meist nur eingeschränkten Einblick bei ihren ausländischen Lieferanten haben und deren Vorlieferanten überhaupt nicht kennen, dennoch aber für deren Handeln bestraft werden könnten.

In seiner Einführung verwies Hermann Gröhe zunächst auf die unbestreitbaren Verstöße gegen Menschenrechte, Sicherheits- und Umweltstandards, die durch das Gesetz und die Einflussnahme der deutschen Unternehmen verhindert werden könnten.

Weiter warb er dafür, die neue Regelung als Chance zu sehen, und den sich ergebenden ethischen Vorsprung auch als internationalen Wettbewerbsvorteil zu begreifen. In einem anschließenden regen Austausch mehr Nach- als Vorteile sahen dennoch die Vertreter auch mittelständischer Betriebe, obwohl das Sorgfaltspflichtengesetz ab 2023 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichten soll.

Hier wird aber eine spätere Schwellenwertsenkung befürchtet und die vertragliche Durchreichung von Pflichten und Sanktionen durch Großunternehmen sicher erwartet.

Weiteres Unverständnis weckte der deutsche Alleingang, weil eine Initiative des Europäischen Parlaments in absehbarer Zeit eine wesensgleiche Regelung erwarten lässt. Hierzu merkte der Abgeordnete Krichbaum abschließend an, dass ein vorangehendes deutsches Gesetz auch als Vorlage für eine EU-Regelung gesehen werden könne, deren Entwurf noch wenig unternehmensfreundlich ausgestaltet sei. (gel)

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