Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
Von Gerd Lache | 12.02.2021
„Wir konsumieren Obst aus Afrika oder Südamerika, Schokolade von der Elfenbeinküste und Kaffee aus Brasilien. Wir tragen Kleidung, die in Asien gefertigt wird, unser Handy besteht aus Einzelteilen, die in der ganzen Welt hergestellt werden – und zwar von Menschen, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen“, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums von Hubertus Heil.
Die Unternehmen hierzulande verdienten an dem, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet werde. „Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette“, erklärt Heil. Es reiche künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen. Unternehmen sollen demnach dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte komme. „Das wollen wir jetzt erstmals auch gesetzlich durchsetzen.“ Noch steht das parlamentarische Verfahren bevor, aus dem das Gesetz verändert herauskommen könnte.
Christoph Münzer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes wvib Schwarzwald AG mit rund 1000 meist exportorientierten Mitgliedsunternehmen, unter anderem aus der Region Nordschwarzwald, erklärt dazu in einem Statement folgendes:
„Das Lieferkettengesetzt ist ein ehrgeiziges Projekt. Die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten auch im Ausland ist ein wichtiges Anliegen, weil eine verbundene Welt insgesamt hohe Standards braucht und nicht nur wir bei uns. Der industrielle Mittelstand auch unseres Raumes wäre aber damit überfordert, weltweit nach dem Rechten zu schauen, wenn schon die nationalen Regierungen, die ILO und die Bundesregierung es nicht ausreichend vermögen.“ Recht durchzusetzen bleibe aber Aufgabe des Staates.
Der jetzt gefundene Kompromiss würde aktuell dem Mittelstand noch nicht wehtun, sei aber „dennoch schal, weil er die Situation in den Drittländern nicht verbessert“. Er sei vermutlich der Einstieg in weitergehende Regulierungen der nächsten Jahre, die das gutgemeinte Ziel nicht erreichen werden. „Erschwert werden die Chancen der jungen Volkswirtschaften in Südostasien und Afrika. Und China wird man so nicht an die Leine legen können“, so Münzer.
Siegfried Russwurm, seit Jahresanfang 2021 Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), meint zur Einigung über ein nationales Lieferkettengesetz: „Viele deutsche Unternehmen wird die Umsetzung aufgrund ihrer globalen Lieferketten und des internationalen Wettbewerbs vor große Herausforderungen stellen.“
Weiter erklärt der BDI-Präsident: „Das nationale Lieferkettengesetz definiert erstmals verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechtsfragen in der Lieferkette und geht damit klar über existierende Berichtspflichten hinaus. Die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten durch ihre Kunden belastet in jedem Fall mittelständische Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, wenn sie selbst unmittelbare Zulieferer sind.“
Der BDI werde sich für eine praxisnahe Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes einsetzen. Die Bundesregierung müsse sich jedoch auf Basis des Kompromisses „auf europäischer Ebene für ein Level-Playing-Field stark machen, um zu verhindern, dass es für die Unternehmen zu unterschiedlichen Sorgfaltspflichten in Menschenrechtsfragen kommt.“
Von Gerd Lache | 12.02.2021
Nicht überall auf der Welt arbeiten Menschen unter guten Bedingungen. Dass Gesundheits- und Arbeitsschutz in globalen Lieferketten oft mangelhaft sind, offenbart auch die Corona-Krise.
„Wir konsumieren Obst aus Afrika oder Südamerika, Schokolade von der Elfenbeinküste und Kaffee aus Brasilien. Wir tragen Kleidung, die in Asien gefertigt wird, unser Handy besteht aus Einzelteilen, die in der ganzen Welt hergestellt werden – und zwar von Menschen, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen“, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums von Hubertus Heil.
Die Unternehmen hierzulande verdienten an dem, was in anderen Teilen des Globus erarbeitet werde. „Darum stehen sie auch in der Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette“, erklärt Heil. Es reiche künftig nicht mehr, nur bis zu den eigenen Werkstoren zu schauen. Unternehmen sollen demnach dafür einstehen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen bei der Herstellung ihrer Produkte komme. „Das wollen wir jetzt erstmals auch gesetzlich durchsetzen.“ Noch steht das parlamentarische Verfahren bevor, aus dem das Gesetz verändert herauskommen könnte.
Christoph Münzer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes wvib Schwarzwald AG mit rund 1000 meist exportorientierten Mitgliedsunternehmen, unter anderem aus der Region Nordschwarzwald, erklärt dazu in einem Statement folgendes:
„Das Lieferkettengesetzt ist ein ehrgeiziges Projekt. Die Einhaltung von Menschen- und Umweltrechten auch im Ausland ist ein wichtiges Anliegen, weil eine verbundene Welt insgesamt hohe Standards braucht und nicht nur wir bei uns. Der industrielle Mittelstand auch unseres Raumes wäre aber damit überfordert, weltweit nach dem Rechten zu schauen, wenn schon die nationalen Regierungen, die ILO und die Bundesregierung es nicht ausreichend vermögen.“ Recht durchzusetzen bleibe aber Aufgabe des Staates.
Der jetzt gefundene Kompromiss würde aktuell dem Mittelstand noch nicht wehtun, sei aber „dennoch schal, weil er die Situation in den Drittländern nicht verbessert“. Er sei vermutlich der Einstieg in weitergehende Regulierungen der nächsten Jahre, die das gutgemeinte Ziel nicht erreichen werden. „Erschwert werden die Chancen der jungen Volkswirtschaften in Südostasien und Afrika. Und China wird man so nicht an die Leine legen können“, so Münzer.
Siegfried Russwurm, seit Jahresanfang 2021 Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), meint zur Einigung über ein nationales Lieferkettengesetz: „Viele deutsche Unternehmen wird die Umsetzung aufgrund ihrer globalen Lieferketten und des internationalen Wettbewerbs vor große Herausforderungen stellen.“
Weiter erklärt der BDI-Präsident: „Das nationale Lieferkettengesetz definiert erstmals verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechtsfragen in der Lieferkette und geht damit klar über existierende Berichtspflichten hinaus. Die vertragliche Weitergabe der Sorgfaltspflichten durch ihre Kunden belastet in jedem Fall mittelständische Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, wenn sie selbst unmittelbare Zulieferer sind.“
Der BDI werde sich für eine praxisnahe Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes einsetzen. Die Bundesregierung müsse sich jedoch auf Basis des Kompromisses „auf europäischer Ebene für ein Level-Playing-Field stark machen, um zu verhindern, dass es für die Unternehmen zu unterschiedlichen Sorgfaltspflichten in Menschenrechtsfragen kommt.“
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