Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
19.03.2025
Ein in der Region ansässiges Unternehmen hatte die Waren in China bestellt und zur Einfuhr angemeldet. Bei einer genaueren Prüfung entdeckten die Zöllner zwei Paletten mit Sonnenbrillen, die verschiedene Markenbezeichnungen trugen, sowie drei Paletten mit Kinder-Smartwatches. Besonders auffällig: Etwa 7.000 der Brillen wiesen verdächtig niedrige Einfuhrwerte auf und waren mit Herkunftsbezeichnungen aus Italien und Japan versehen, obwohl die Sendung eindeutig aus China stammte. Bei den rund 7.000 Brillen, die in Verdacht stehen Markenfälschungen zu sein, wurde die Überlassung ausgesetzt und die entsprechenden Markenrechtsinhaber über die Einfuhr der Waren informiert. Zwei Markenrechtsinhaber bestätigten bereits, dass es sich bei den Sonnenbrillen um Fälschungen handelt. Unabhängig davon wurden alle eingeführten Sonnenbrillen auf Grund der falschen Herkunftsbezeichnungen beschlagnahmt.
Auch bei den Kinder-Smartwatches traten erhebliche Mängel auf. So fehlten unter anderem die vorgeschriebenen Bedienungsanleitungen sowie die Kennzeichnung des deutschen Importeurs. Da in der EU strenge Vorschriften zur Produktsicherheit und -konformität gelten, informierte der Zoll die Bundesnetzagentur. Diese bestätigte bereits, dass die Kinderuhren nicht einfuhrfähig sind.
„Damit droht dem deutschen Einführer die Vernichtung der gefälschten Sonnenbrillen und er muss zudem damit rechnen, dass die Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.“, erläutert Pressesprecher Matthias Krebs. „Die Kinder-Armbanduhren sind für den europäischen Markt nicht zugelassen und müssen daher entweder vernichtet oder nach China zurückgeschickt werden.“
Der Fall am Stuttgarter Flughafen zeigt erneut, wie wichtig der Einsatz des Zolls für den Schutz des europäischen Marktes ist. Es geht nicht nur um den Kampf gegen Markenfälschungen, sondern auch die Sicherheit von Verbrauchern steht im Fokus der Behörden. Die weiteren Ermittlungen laufen noch.
pm/tm
19.03.2025
Ein in der Region ansässiges Unternehmen hatte die Waren in China bestellt und zur Einfuhr angemeldet. Bei einer genaueren Prüfung entdeckten die Zöllner zwei Paletten mit Sonnenbrillen, die verschiedene Markenbezeichnungen trugen, sowie drei Paletten mit Kinder-Smartwatches. Besonders auffällig: Etwa 7.000 der Brillen wiesen verdächtig niedrige Einfuhrwerte auf und waren mit Herkunftsbezeichnungen aus Italien und Japan versehen, obwohl die Sendung eindeutig aus China stammte. Bei den rund 7.000 Brillen, die in Verdacht stehen Markenfälschungen zu sein, wurde die Überlassung ausgesetzt und die entsprechenden Markenrechtsinhaber über die Einfuhr der Waren informiert. Zwei Markenrechtsinhaber bestätigten bereits, dass es sich bei den Sonnenbrillen um Fälschungen handelt. Unabhängig davon wurden alle eingeführten Sonnenbrillen auf Grund der falschen Herkunftsbezeichnungen beschlagnahmt.
Auch bei den Kinder-Smartwatches traten erhebliche Mängel auf. So fehlten unter anderem die vorgeschriebenen Bedienungsanleitungen sowie die Kennzeichnung des deutschen Importeurs. Da in der EU strenge Vorschriften zur Produktsicherheit und -konformität gelten, informierte der Zoll die Bundesnetzagentur. Diese bestätigte bereits, dass die Kinderuhren nicht einfuhrfähig sind.
„Damit droht dem deutschen Einführer die Vernichtung der gefälschten Sonnenbrillen und er muss zudem damit rechnen, dass die Markenrechtsinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.“, erläutert Pressesprecher Matthias Krebs. „Die Kinder-Armbanduhren sind für den europäischen Markt nicht zugelassen und müssen daher entweder vernichtet oder nach China zurückgeschickt werden.“
Der Fall am Stuttgarter Flughafen zeigt erneut, wie wichtig der Einsatz des Zolls für den Schutz des europäischen Marktes ist. Es geht nicht nur um den Kampf gegen Markenfälschungen, sondern auch die Sicherheit von Verbrauchern steht im Fokus der Behörden. Die weiteren Ermittlungen laufen noch.
pm/tm
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