08.01.2025
Was für viele Beschäftigte ein Plus im Geldbeutel bedeutet, hat auch direkte Folgen für den Minijob-Bereich – darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Auch für Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe – bringt die neue Regelung Herausforderungen mit sich.
Rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland sind von der Anpassung betroffen. Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit jeder Erhöhung steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst.
Ab 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro statt bisher 556 Euro,
ab 2027 steigt sie weiter auf 633 Euro.
Für Beschäftigte bedeutet das: mehr Einkommen bei gleichbleibendem Status.
Aus Sicht der Unternehmen ist die Entwicklung allerdings nicht nur positiv. Höhere Mindestlöhne führen zwangsläufig zu steigenden Personalkosten – auch im Minijob-Segment. Besonders arbeitsintensive Branchen wie Handel, Gastronomie, Gebäudereinigung oder Pflege geraten dadurch weiter unter Druck.
Zwar bleiben die Minijob-Grenzen an ein Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden gekoppelt, doch jede zusätzliche Stunde wird teurer. Viele Betriebe stehen vor der Entscheidung, Arbeitszeiten zu reduzieren, Preise anzuheben oder Aufgaben zu automatisieren, um die Mehrkosten abzufedern.
Gerade kleinere Unternehmen mit engen Margen sehen sich dabei mit begrenzten Spielräumen konfrontiert. Kritiker warnen zudem davor, dass steigende Lohnkosten den Anreiz zur Schaffung neuer Minijobs mindern könnten.
Für Minijobber steigt die Kaufkraft – gleichzeitig wächst der administrative Aufwand. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten noch genauer dokumentieren, um ein Überschreiten der Verdienstgrenze zu vermeiden. Andernfalls droht der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit deutlich höheren Abgaben.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät daher zu frühzeitiger Planung. Ausführliche Informationen finden Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale unter:
https://www.minijob-zentrale.de
pm/tm
08.01.2025
Was für viele Beschäftigte ein Plus im Geldbeutel bedeutet, hat auch direkte Folgen für den Minijob-Bereich – darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Auch für Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische Betriebe – bringt die neue Regelung Herausforderungen mit sich.
Rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland sind von der Anpassung betroffen. Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit jeder Erhöhung steigt automatisch auch der maximal zulässige Monatsverdienst.
Ab 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro statt bisher 556 Euro,
ab 2027 steigt sie weiter auf 633 Euro.
Für Beschäftigte bedeutet das: mehr Einkommen bei gleichbleibendem Status.
Aus Sicht der Unternehmen ist die Entwicklung allerdings nicht nur positiv. Höhere Mindestlöhne führen zwangsläufig zu steigenden Personalkosten – auch im Minijob-Segment. Besonders arbeitsintensive Branchen wie Handel, Gastronomie, Gebäudereinigung oder Pflege geraten dadurch weiter unter Druck.
Zwar bleiben die Minijob-Grenzen an ein Arbeitspensum von etwa zehn Wochenstunden gekoppelt, doch jede zusätzliche Stunde wird teurer. Viele Betriebe stehen vor der Entscheidung, Arbeitszeiten zu reduzieren, Preise anzuheben oder Aufgaben zu automatisieren, um die Mehrkosten abzufedern.
Gerade kleinere Unternehmen mit engen Margen sehen sich dabei mit begrenzten Spielräumen konfrontiert. Kritiker warnen zudem davor, dass steigende Lohnkosten den Anreiz zur Schaffung neuer Minijobs mindern könnten.
Für Minijobber steigt die Kaufkraft – gleichzeitig wächst der administrative Aufwand. Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten noch genauer dokumentieren, um ein Überschreiten der Verdienstgrenze zu vermeiden. Andernfalls droht der Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – mit deutlich höheren Abgaben.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg rät daher zu frühzeitiger Planung. Ausführliche Informationen finden Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale unter:
https://www.minijob-zentrale.de
pm/tm
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