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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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"Klimaneutral" wird nicht mehr auf Eigenprodukten der Drogeriemarktkette dm stehen

Was heißt eigentlich „klimaneutral“? Oder „umweltneutral“? Und was hat das mit Flüssigseife, Sonnenmilch, Cremedusche oder Spülmittel aus dem Eigensortiment der Drogeriemarktkette dm zu tun?
Das Wort "klimaneutral" wird in Zukunft nicht mehr auf Eigenprodukten von dm zu lesem sein. Foto: Fokussiert/stock.adobe.com

26.5.2023

Offenbar gibt es da nicht sehr viel Gemeinsames, denn dm wird die Bezeichnung „klimaneutral“ für ihre Produkte fallen lassen. Das ist das Ergebnis einer Einigung in einem Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe.

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Waldschutzprojekt in Peru dient nicht für CO2-Kompensation

Der Claim „klimaneutral“ soll zukünftig nicht mehr auf dm-Produkten zu lesen sein. Allerdings gibt es eine Aufbrauchfrist für bereits im Handel befindliche Ware. Dieser Entscheidung vorausgegangen ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Drogeriemarktkette vor dem Landgericht Karlsruhe. Die DUH hatte einen Tag vor der Einigung mit dm im Landgericht Karlsruhe einen ähnlichen Erfolg gegen die Beiersdorf AG vor dem Landgericht Hamburg feiern können. Im Prozess wegen Verbrauchertäuschung durch vermeintlich klimaneutrale Produkte hat die Beiersdorf AG eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Überdies verpflichtete sich die unterlegene Partei zu mehr Transparenz bei der Bewerbung ihrer Produkte. Auch dm hatte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ angekündigt.

Die DUH hatte geklagt, weil immer öfter Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“ oder „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen beworben würden. Dabei würde nicht deutlich genug aufgezeigt, wie eine versprochene CO2-Kompensation stattfinde. Im Falle von dm versuchte die DUH vor Gericht darzulegen, dass ein Waldschutzprojekt in Peru die angebliche Klimakompensation für dm nicht erbringen könne. Generell erklärte die DUH, dass Zahlungen an solche Projekte und ihr realistischer positiver Klimaeffekt nur schwer zu bewerten sind.

Begriff „umweltneutral“ laut DUH ebenfalls irreführend

Eine Einigung bezüglich der Verwendung des Begriffs „umweltneutral“ für dm-Produkte scheint noch auszustehen. Die DUH erklärte, dass man nicht von „umweltneutralen“ Produkten reden könne, wenn man nur einige Umweltbestandteile betrachte und kompensiere.  

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch veröffentlichte auf der Webseite seiner Organisation: „Während wir uns vor Gericht für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen, lassen Bundesministerin Steffi Lemke und Bundesminister Marco Buschmann nicht erkennen, dieses Ziel ernst zu nehmen. EU-Kommission und EU-Parlament haben strengere Vorgaben zum Schutz vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität vorgeschlagen, denen die Bundesregierung im Rat folgen sollte.“

Seit Mai 2022 hat die DUH juristische Verfahren gegen 21 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert.  pm/tok

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