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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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IHK-Chef befürchtet Konsum-Zurückhaltung wegen verwirrender Corona-Verordnung

Über die neue Corona-Landesverordnung ist Martin Keppler nur noch verwundert. Der Hauptgeschäftsführer der IHK Nordschwarzwal fragt: „Wie sollen wir diesen Flickenteppich unseren Mitgliedern aus Handel, Gastronomie, Dienstleistung oder Freizeitwirtschaft nachvollziehbar verdeutlichen?“
Kritisiert die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Martin Keppler, Hauptgeschäftsführer der IHK-Nordschwarzwald und Tourismus-Expert. ©DorisLöffler

Von Gerd Lache | 17.09.2021

Die IHK Nordschwarzwald hat die Federführung zum Thema Tourismus innerhalb der baden-württembergischen Kammern. Keppler betont in einer Mitteilung: „Für unsere Unternehmen steht die notwendige Erhöhung der Impfquote genauso an erster Stelle wie der Gesundheitsschutz und die effektive Eindämmung der Pandemie.“ Die IHK-Organisation habe sich „massiv für die Möglichkeiten der BetriebsärztInnen-Impfung als dritte Säule der Impfstrategie eingesetzt“. Allerdings zeige die jetzt veröffentlichte neue Verordnung „schon in der Warnstufe große Ungleichbehandlungen in einzelnen Branchen“.

Keppler fragt: „Wie können Betriebe ihren Kunden und Gästen verständlich erklären, welche Regelung in welcher Warnstufe gilt – und warum?“ Schlussendlich könne man erleben, dass mit allgemeiner Irritation und vermehrter Konsumzurückhaltung reagiert werde und „Betriebe zum Prellbock werden“.

Hinzu komme, dass in bestimmten Branchen, wie in der Gastronomie, im Reisebusgewerbe und in der Veranstaltungswirtschaft, die UnternehmerInnen und deren Mitarbeitende spätestens in der Alarmstufe „zu Frust-Mediatoren gemacht werden“, befürchtet Tourismus-Experte Keppler. „Es braucht nicht viel Vorstellungskraft, dass sie durch solche Konflikte massive Nachteile erleiden – sei es bei den Beschäftigten selbst als auch für den Betrieb insgesamt.“  In den ohnehin stark von der Pandemie getroffenen Branchen würden sich so neue Nachfrageeinbrüche oder Stornierungswellen ergeben.

Sicherlich sei es für Branchen wie zum Beispiel den Einzelhandel positiv zu bewerten, wenn sie in den ersten beiden Stufen keine Einschränkungen hinnehmen müssten. Aber auch die Vorgabe für 3G in der Alarmstufe und deren Kontrollmaßnahmen stellten GeschäftsinhaberInnen vor schwierige Aufgaben, heißt es weiter in der Mitteilung. Für viele Unternehmende der vor der Verordnung erfassten Wirtschaftsbereiche sei für das eigene Geschäft entscheidend, dass der Erfolg ihrer Angebote in der Praxis nicht streng nach Branche zu trennen wäre – insbesondere bei den Kunden- und Gästeerwartungen.

Laut Keppler finden beispielsweise schaustellerische und touristische Angebote „selten isoliert statt“. Das touristische Erlebnis bestehe immer aus einer Kombination von Anreise, Übernachtung, Kultur, und Shopping im Einzelhandel sowie Kulinarik. „Deshalb ist ein solcher Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen für faktisch verbundene Branchen und Wertschöpfungsketten nie und nimmer zielführend“, kritisiert der IHK-Hauptgeschäftsführer.


Die neue Corona-Verordnung

… von Baden-Württemberg gilt von 16. September 2021 an. Detaillierte Informationen unter diesem Link:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/neue-corona-verordnung-ab-16-september-2021/

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