Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
15.03.2021
Von den politisch Verantwortlichen wünschen sich die Händler die Übersetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarland und daher eine sofortige Öffnung des gesamten Handels, mindestens aber eine verlässliche und gerechte Öffnungsstrategie. (Informationen zum OVG-Urteil siehe Hinweis am Ende dieser Seite.)
Im Einzelnen ergab die Umfrage: 36 Prozent der Befragten bewerten das Reopening mit gut (24 Prozent) oder sehr gut (12 Prozent), weitere 21 Prozent bewerten dies mit einem „befriedigend“. 18 Prozent der Befragten sind mit der Wiedereröffnung nur ausreichend zufrieden und weitere knapp 25 Prozent bewerten das Reopening mit einem „mangelhaft und ungenügend“.
Die absolute Mehrheit der Händler fürchtet sich laut der Umfrage zudem vor steigenden Inzidenzwerten und damit einer dritten Corona-Welle und damit verbundenen erneuten Schließungen. 12 Prozent haben große Sorgen um ihre Existenz und knapp 4 Prozent befürchten Insolvenzen anderer.
Unter den sonstigen Antworten äußern die Befragten ihre Ängste unter anderem wie folgt:
Als „überfällig und trotzdem überraschend“ bezeichnete HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland, das die Corona[1]Verordnung für den Einzelhandel im Saarland gekippt hat. Gegen den Beschluss will die Landesregierung weder Rechtsmittel einlegen, noch möchte sie die Corona-Verordnung für den Einzelhandel neu formulieren. Ministerpräsident Tobias Hans hat mitgeteilt, dass er es dabei belassen, also den Handel offen lassen wolle und stattdessen mit einer breit angelegten Bürgertestung dafür sorgen möchte, dass „insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel“ besser geschützt sind.
Hagmann verweist auf das Gutachten der Berufsgenossenschaft Handel und Logistik, wonach das Infektionsgeschehen gerade bei Verkäufern im Einzelhandel im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung im gesamten Jahr 2020 unterdurchschnittlich gewesen sei, obwohl der Lebensmittel- Einzelhandel und die Drogeriemärkte die gesamte Lockdown-Zeit über geöffnet und teilweise sogar maskenlos verkauft hätten“. Die Hauptgeschäftsführerin rechnet bezüglich des Saarland-Urteils mit Auswirkung auf Baden-Württemberg: „Der Beschluss des OVG könnte auch Beispiel sein für den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bei dem noch Klagen gegen die CoronaVO Baden-Württemberg anhängig sind. Insofern ist das Urteil auch deswegen vergleichbar, da die Corona-Verordnungen für den Einzelhandel in Baden-Württemberg und im Saarland inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmen.“ pm/gel
https://badenwuerttemberg.einzelhandel.de
Eine IT-Händlerin aus dem Saarland hatte gegen die Verordnungen der Landesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis geklagt. Viele Händler durften via Click&Meet oder mit einer Beschränkung der Kundenzahl ihre Geschäfte öffnen. Dies galt unter anderem nicht für Blumenläden oder den stationären Buchhandel. Das OVG Saarland setzte diese Beschränkung zunächst außer Vollzug. gel
https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=OVG%20Saarland
15.03.2021
Seit der Wiedereröffnung haben wir in unseren Geschäften 30 bis 50 Prozent weniger Kundenfrequenz, und es gibt keinerlei Einkaufstourismus, deshalb ist die Schließung des Handels nicht gerechtfertigt.
Von den politisch Verantwortlichen wünschen sich die Händler die Übersetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarland und daher eine sofortige Öffnung des gesamten Handels, mindestens aber eine verlässliche und gerechte Öffnungsstrategie. (Informationen zum OVG-Urteil siehe Hinweis am Ende dieser Seite.)
Im Einzelnen ergab die Umfrage: 36 Prozent der Befragten bewerten das Reopening mit gut (24 Prozent) oder sehr gut (12 Prozent), weitere 21 Prozent bewerten dies mit einem „befriedigend“. 18 Prozent der Befragten sind mit der Wiedereröffnung nur ausreichend zufrieden und weitere knapp 25 Prozent bewerten das Reopening mit einem „mangelhaft und ungenügend“.
Die absolute Mehrheit der Händler fürchtet sich laut der Umfrage zudem vor steigenden Inzidenzwerten und damit einer dritten Corona-Welle und damit verbundenen erneuten Schließungen. 12 Prozent haben große Sorgen um ihre Existenz und knapp 4 Prozent befürchten Insolvenzen anderer.
Unter den sonstigen Antworten äußern die Befragten ihre Ängste unter anderem wie folgt:
Als „überfällig und trotzdem überraschend“ bezeichnete HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland, das die Corona[1]Verordnung für den Einzelhandel im Saarland gekippt hat. Gegen den Beschluss will die Landesregierung weder Rechtsmittel einlegen, noch möchte sie die Corona-Verordnung für den Einzelhandel neu formulieren. Ministerpräsident Tobias Hans hat mitgeteilt, dass er es dabei belassen, also den Handel offen lassen wolle und stattdessen mit einer breit angelegten Bürgertestung dafür sorgen möchte, dass „insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel“ besser geschützt sind.
Hagmann verweist auf das Gutachten der Berufsgenossenschaft Handel und Logistik, wonach das Infektionsgeschehen gerade bei Verkäufern im Einzelhandel im Vergleich zur allgemeinen Bevölkerung im gesamten Jahr 2020 unterdurchschnittlich gewesen sei, obwohl der Lebensmittel- Einzelhandel und die Drogeriemärkte die gesamte Lockdown-Zeit über geöffnet und teilweise sogar maskenlos verkauft hätten“. Die Hauptgeschäftsführerin rechnet bezüglich des Saarland-Urteils mit Auswirkung auf Baden-Württemberg: „Der Beschluss des OVG könnte auch Beispiel sein für den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, bei dem noch Klagen gegen die CoronaVO Baden-Württemberg anhängig sind. Insofern ist das Urteil auch deswegen vergleichbar, da die Corona-Verordnungen für den Einzelhandel in Baden-Württemberg und im Saarland inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmen.“ pm/gel
https://badenwuerttemberg.einzelhandel.de
Eine IT-Händlerin aus dem Saarland hatte gegen die Verordnungen der Landesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis geklagt. Viele Händler durften via Click&Meet oder mit einer Beschränkung der Kundenzahl ihre Geschäfte öffnen. Dies galt unter anderem nicht für Blumenläden oder den stationären Buchhandel. Das OVG Saarland setzte diese Beschränkung zunächst außer Vollzug. gel
https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=OVG%20Saarland
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