Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
10.04.2025
Schon bei der Einfuhrabfertigung fiel den Zollbeamten auf: Weder eine klare Kennzeichnung der verwendeten Lasertechnologie noch eine deutschsprachige Bedienungsanleitung lagen bei. Die Konsequenz: Die Ware wurde vorerst nicht freigegeben.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur den Verdacht des Zolls bestätigt. Die Projektoren entsprechen nicht den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften – und gelten damit offiziell als gefährlich. Für den Importeur heißt das nun: Rückführung nach China oder Vernichtung der Produkte.
pm/tm
10.04.2025
Schon bei der Einfuhrabfertigung fiel den Zollbeamten auf: Weder eine klare Kennzeichnung der verwendeten Lasertechnologie noch eine deutschsprachige Bedienungsanleitung lagen bei. Die Konsequenz: Die Ware wurde vorerst nicht freigegeben.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur den Verdacht des Zolls bestätigt. Die Projektoren entsprechen nicht den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften – und gelten damit offiziell als gefährlich. Für den Importeur heißt das nun: Rückführung nach China oder Vernichtung der Produkte.
pm/tm
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