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Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Deutschland will beim autonomen Fahren an die Spitze

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz zum autonomen Fahren und macht damit den Weg frei für den Einsatz der Technologie auch außerhalb von Pilotprojekten und Testfeldern.
Karlsruhe - Ein autonomer Shuttle-Bus der Firma Easymile steht vor dem Schloss Rüppurr. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Gesetzlicher Rahmen für Fahrzeuge mit Eigenleben

"Autonomes Fahren ermöglicht gerade im ländlichen Raum neue, wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote jenseits des Individualverkehrs."
Achim Berg, Bitkom-Präsident

Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren wird Deutschland international zum Vorreiter. Wir schaffen weltweit die ersten Vorschriften zur Einführung von fahrerlosen Kraftfahrzeugen in den Regelbetrieb für die nationale Ebene. Der Betrieb fahrerloser Kraftfahrzeuge wird für verschiedene Einsatzszenarien ermöglicht, zum Beispiel für sogenannte People-Mover, Shuttle- und Hub2Hub-Verkehre oder für die Beförderung von Personen und Gütern auf der ersten und der letzten Meile. So wird im Sinne der Flexibilität einer Vielzahl von unterschiedlichen Mobilitätsbedarfen Rechnung getragen.

Alois Rainer, verkehrspolitischer Sprecher CDU/CSU

„Damit das autonome Fahren seinen Durchbruch erleben kann, braucht es neben technologischen Innovationen auch einen flankierenden rechtlichen Rahmen. Deutschland unterstreicht mit dem weltweit ersten Gesetz zum autonomen Fahren seinen Anspruch auf eine internationale Spitzenposition bei Forschung und Entwicklung autonomer Fahrzeuge“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Von der nun geschaffenen Rechtssicherheit profitieren zum einen die Anbieter und Nutzer autonomer Mobilitätslösungen. Zum anderen ist sie aber auch ein wichtiges Signal für die Hersteller und den Mobilitäts-Standort Deutschland insgesamt. Mit diesem Gesetz kann das autonome Fahren einen entscheidenden Schub erhalten.“

So könnten durch das Gesetz zunächst vor allem autonome Fahrzeuge im ÖPNV eingesetzt werden, etwa selbstfahrende Kleinbusse. „Autonomes Fahren ermöglicht gerade im ländlichen Raum neue, wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote jenseits des Individualverkehrs“, betont Berg. Wichtig sei dabei, dass die Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Fahrzeuge und Betriebsbereiche durch die 16 Landesbehörden einheitlichen Standards folgen. Andernfalls bestehe die Gefahr einer Fragmentierung des Marktes und unnötiger Nachteile für Anbieter und Fahrgäste.

Bevor in Deutschland zudem auch die Nutzung von autonom fahrenden Privat-Pkw tatsächlich breit möglich wird, sind allerdings nach Ansicht des Bitkom noch einige Fragen zu klären. So ist zum Beispiel beim Thema Datenschutz noch offen, welche konkreten Pflichten Privathalter als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen müssen. Weit über das Ziel hinausgeschossen ist das Gesetz nach Ansicht des Bitkom bei der Verpflichtung, dass Fahrzeuge die autonome Fahrfunktion im Fall eines Abbruchs der Funkverbindung abschalten und sich selbst in einen sogenannten risikominimalen Zustand versetzen müssen. „Ein autonomes Auto muss selbstverständlich auch ohne Funkverbindung sicher fahren können – und tut dies auch. Es würde zusätzliche Gefahren provozieren, wenn Autos per Gesetz stehenbleiben, nur weil auf einem kurzen Streckenabschnitt oder bei der Einfahrt in die Tiefgarage die Mobilfunkverbindung abreißt“, so Berg. „Eine Funkverbindung sollte keine gesetzliche Voraussetzung für das autonome Fahren sein“, sagt Berg.

pm/tm

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