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Wirtschaftskraft ist in der Tat ein „Plus“ – ein Mehr an Themen, an Hintergründen und an Aktualität. Mit dieser Plattform wird die wirtschaftliche Kompetenz des Standortes Pforzheim medial begleitet und weit in die Region getragen.

Oliver Reitz

Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)

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Das sind die Neuerungen für Verbraucher im Digitaljahr 2021

Das neue Jahr ist mit neuen Vorschriften und Rechten für Verbraucher gestartet. Was es für die Digitalwelt gebracht hat, stellt Bitkom zusammen. Der Branchenverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2.700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut 1.000 Mittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player.
Beim Online-Shoppen mit Kreditkarte muss jetzt eine zusätzliche Sicherheitsstufe genommen werden. ©ChristinKlose

Start der Elektronischen Patientenakte

Am 1. Januar 2021 ist die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA) gestartet. Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

Für einige Elektrogeräte gelten von 1. März 2021 an neue Label für Energieeffizienz.
Der Digitalverband Bitkom in seiner Änderungsliste für das neue Jahr
Gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten eine digitale Patientenakte zur Verfügung stellen. © Patrick Pleul

Erstmals Homeoffice-Pauschale

Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies gilt auch, wenn die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. So kann die Tätigkeit zum Beispiel auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden. Allerdings wird die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis haben, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte

Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss seit dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reicht dann nicht mehr aus, um eine Kreditkartenzahlung vorzunehmen. Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt werden: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Karte), Inhärenz (beispielsweise Fingerabdruck). Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren ist etwa, eine Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon zu schicken (Wissen). Diese TAN muss dann bei Bezahlvorgängen im Internet eingegeben werden, um eine Zahlung zu genehmigen. Damit soll die Sicherheit beim Bezahlen im Internet gestärkt und Kartenmissbrauch vorgebeugt werden.

Änderungen bei Energie-Labeln

Für einige Elektrogeräte gelten von 1. März 2021 an neue Label für Energieeffizienz. Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte, denn die einzelnen Klassen sind granularer abgetrennt.

Neustart für Gründer erleichtert

Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält. Mit dem Gesetz wird die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre verkürzt, sodass Verbraucher und nicht erfolgreiche Gründer schneller als bisher eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Außerdem schafft das neue Gesetz eine neue Möglichkeit, ein Unternehmen ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Änderungen traten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Rückkehr zu regulären Mehrwertsteuersätzen

Seit 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent für ermäßigt besteuerte Umsätze. Die Mehrwertsteuersätze waren zum 1. Juli 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden, um den Einbruch der Wirtschaft nach dem ersten Corona-Lockdown zu mildern.   pm/gel

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